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BSG, 16.05.2011 - B 7 AL 19/11 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Köln, 17.12.2009 - S 14 AL 71/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2010 - L 19 AL 30/10
- BSG, 16.05.2011 - B 7 AL 19/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 16.05.2011 - B 7 AL 19/11 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Wirksamkeit …
Auszug aus BSG, 16.05.2011 - B 7 AL 19/11 B
Dies gilt umso mehr als sich das LSG zur Begründung seiner Entscheidung auf eine Entscheidung des Senats vom 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R - stützt. - BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 16.05.2011 - B 7 AL 19/11 B
Macht ein Beschwerdeführer das Vorliegen eines Verfahrensmangels geltend, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34 und 36).